SCHADENERSATZ UND MEDIZINISCHE HAFTUNG

SCHADENERSATZ

SCHADENERSATZ

Schadenersatzrecht für erlittene Schäden in Italien

Das italienische Zivilgesetzbuch regelt einen Schadenersatz für unrechtmäßige Handlungen und verpflichtet denjenigen, der eine vorsätzliche oder fahrlässige Tat begangen hat, dazu, den betroffenen Parteien, die unrechtmäßig geschädigt wurden, Schadenersatz zu leisten. Diese Regelung findet in verschiedenen Situationen Anwendung, wie zum Beispiel bei Verkehrsunfällen, medizinischen Fehlern, Schäden durch Verwahrung und vielen anderen alltäglichen Umständen.

Bei so gravierenden Ereignissen, die das Leben der Opfer auch für ihre Angehörigen erheblich verändern, schützt das italienische Recht auch diese, die einen Anspruch auf Schadenersatz für immaterielle Schäden geltend machen können. Zum Beispiel, wenn ein Mann nach einem Unfall in einer solchen Situation ist, dass er für den Rest seines Lebens Hilfe benötigt, könnte die Ehefrau oder der Partner, der ihn betreut, ebenfalls Schadenersatz für das erlittene Leid verlangen.

Im Falle von körperlichen Schäden, je nach Art des erlittenen Schadens und der unrechtmäßigen Handlung, können verschiedene Tabellen Anwendung finden (zum Beispiel die Tabellen für sogenannte mikropermanente Verletzungen oder die sogenannten „Mailänder Tabellen“, die jedes Jahr vom Zivilgerichtlichen Beobachtungszentrum des Gerichts von Mailand erstellt werden und den wirtschaftlichen Wert des verbleibenden Invaliditätsprozentsatzes für den Geschädigten festlegen). Diese Tabellen basieren unter anderem auf dem Alter und dem Invaliditätsprozentsatz, sodass der Schadenersatz angemessen und proportional zu der erlittenen Verletzung sowie den langfristigen Folgen, die der Geschädigte im Laufe seines Lebens tragen muss, berechnet wird.

Natürlich gibt es zahlreiche komplexe Faktoren zu berücksichtigen: Daher ist es wichtig, sich an einen Fachmann zu wenden, um den richtigen Ausgleich zu erhalten. Falls Sie weitere Informationen benötigen, können Sie eine Beratung in meiner Kanzlei in Verona vereinbaren.

MEDIZINISCHE HAFTUNG

Rechtsanwalt für medizinische Haftung in Italien

Im Bereich des Schadensersatzrechts tritt medizinische Haftung auf, wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen einer Schädigung der psychophysischen Gesundheit des Patienten und dem Verhalten des Gesundheitsdienstleisters besteht, gegebenenfalls auch in Verbindung mit Mängeln der Einrichtung. In Italien ist dies sowohl im Zivilgesetzbuch als auch in speziellen Gesetzen, wie dem sogenannten „Gelli-Bianco-Gesetz“ (Gesetz Nr. 24 vom 8. März 2017), geregelt.

Medizinische Haftung kann in verschiedenen Situationen auftreten, darunter: Fehldiagnosen, unangemessene Behandlungen, fehlende oder falsche Informationen, die dem Patienten gegeben wurden, Fehler während chirurgischer Eingriffe, falsche Medikamentengabe und jedes Verhalten, das von den anerkannten Richtlinien abweicht.

Um sich auf die medizinische Haftung zu berufen und eine Schadensersatzforderung zu stellen, ist es notwendig nachzuweisen, dass der Schaden im Zusammenhang mit der Handlung des Gesundheitsdienstleisters steht. Der Arzt (oder besser gesagt, die öffentliche Gesundheitseinrichtung, für die der Arzt arbeitet) muss dann nachweisen, dass keine Fahrlässigkeit vorlag. Anders verhält es sich bei einem Fehler eines privaten Arztes, der den üblichen Regeln einer vertraglichen Verpflichtung folgt. Die erfolgreiche Handhabung solcher tragischen Situationen erfordert Erfahrung und die Fähigkeit, mit den Normen eines so sensiblen Rechtsgebiets umzugehen.

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