RECHTSANWALT FÜR GESELLSCHAFTSRECHT

GESELLSCHAFTSRECHT

GESELLSCHAFTSRECHT

Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Verona

Das Gesellschaftsrecht ist ein Teil des Handelsrechts und befasst sich mit allen Aspekten der Gründung, der Tätigkeit und der Auflösung von Gesellschaften, mit dem Ziel, sowohl natürliche als auch juristische Personen zu schützen. Konkret regelt es die Eröffnung, Leitung, Verwaltung, die Struktur des Unternehmens, die Auflösung, Liquidation, die Unternehmensverantwortung und die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern, wie sie im fünften Buch des italienischen Zivilgesetzbuches festgelegt sind.

Sich von Anfang an von einem rechtlichen Berater unterstützen zu lassen, idealerweise in Kombination mit einer steuerlichen Beratung, bietet viele Vorteile. Aus juristischer Sicht ist es ratsam, nicht nur die für das eigene Unternehmen am besten geeignete Rechtsform zu wählen (Kapitalgesellschaften – S.r.l., S.p.A., S.a.p.a. – oder Personengesellschaften – S.n.c., S.s., S.a.s., etc.), sondern auch die wichtigsten Dokumente der Gesellschaft und deren Funktionsweise zu prüfen, wie Gründungsakte, Gesellschaftssatzungen und Gesellschaftervereinbarungen. Eine kontinuierliche Beratung ermöglicht es dem Mandanten, über gesetzliche Neuerungen informiert zu bleiben, Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und schnell und effektiv auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren.

In meiner Kanzlei in Verona, sowie auch in virtueller Form, biete ich Unterstützung für nationale und internationale Unternehmer, die in Italien eine Gesellschaft gründen möchten. Für weitere Informationen können Sie eine E-Mail an die Adresse segreteria@studioottaviani.eu senden.

GESELLSCHAFTSRECHT

Gesellschaftsrecht und Unterstützung für ausländische Unternehmer

Obwohl die Vorschriften durch zahlreiche EU-Richtlinien harmonisiert wurden, weisen Italien und Deutschland noch immer verschiedene nationale Besonderheiten im Gesellschaftsrecht auf. In Italien gibt es Gesetze, die zusätzliche Anforderungen für die Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit in Gesellschaftsform vorsehen, die sich von denen in Deutschland unterscheiden. Aus diesem Grund ist es für ausländische Unternehmer, die eine Gesellschaft in Italien gründen möchten, ratsam, sich an rechtliche und steuerliche Fachleute zu wenden, die mit den lokalen Vorschriften und Verwaltungsverfahren bestens vertraut sind.

Mein Rechtsanwaltbüro in Verona, in Zusammenarbeit mit erfahrenen und kompetenten Steuerberatern, unterstützt kleine und mittlere Unternehmen bei folgenden Tätigkeiten:

  • Gründung: Auswahl der geeignetsten Rechtsform, Erstellung der Gründungsakte und Satzungen, Verwaltung des Registrierungsprozesses bei der Handelskammer und den zuständigen Behörden;
  • Vertragsgestaltung und -überprüfung: Maßgeschneiderte nationale und internationale Vertragsgestaltung für Geschäftsbeziehungen, Lieferungen, Aufträge und Kooperationen;
  • Governance: Definition und Verwaltung der Governance-Strukturen und der Beziehungen zwischen den Gesellschaftern;
  • Kontinuierliche Beratung: Unterstützung bei den täglichen rechtlichen Anforderungen, von Vertragsbeziehungen bis hin zur Lösung von Streitigkeiten.

Für weitere Informationen können Sie das Kontaktformular ausfüllen oder eine E-Mail an segreteria@studioottaviani.eu senden, um einen Termin zu vereinbaren.

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