RECHTSANWALT FÜR ERBRECHT IN ITALIEN
ERBRECHT
ERBRECHT
Erbrecht für Deutsche mit Vermögen in Italien
Wenn ein deutscher (oder europäischer) Staatsbürger in Italien lebt, kann es Schwierigkeiten bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts geben, wenn keine rechtzeitige Nachlassplanung nach den Gesetzen des einen oder des anderen Landes vorgenommen wurde. Das Erbrecht in Italien unterscheidet sich erheblich vom deutschen Recht, und es kommt vor, dass die gleiche Situation, je nach dem angewandten Recht, zu unterschiedlichen Ergebnissen führen kann.
Um Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden oder Unsicherheit hinsichtlich der Besteuerung zu verhindern, ist es ratsam, einen Anwalt hinzuzuziehen, der den Kunden so unterstützt, dass der Nachlass entsprechend den Wünschen des Erblassers geregelt werden kann. Ebenso ist es sinnvoll, einen Berater für die Verwaltung, Übertragung und Besteuerung von Vermögenswerten in Italien hinzuzuziehen, auch wenn die Erbschaft nach deutschem Recht geregelt wird.
In diesen Fällen arbeite ich, wenn nötig, mit einem Netzwerk von Notaren und, lokalen Beratern zusammen, um sicherzustellen, dass alle Schritte im Einklang mit den italienischen Vorschriften durchgeführt werden.
Dank meiner fundierten Kenntnisse des Erbrechts biete ich eine rechtliche Beratung an, die sowohl eine korrekte Nachlassregelung zu Lebzeiten des Erblassers als auch die Verwaltung des Nachlasses auf italienischer Seite umfasst, einschließlich der Übertragung von Immobilienvermögen des Verstorbenen.
Falls Sie Unterstützung benötigen, können Sie das Kontaktformular am Ende der Seite ausfüllen oder eine E-Mail an segreteria@studioottaviani.eu senden. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort, um eine telefonische, Online- oder persönliche Beratung in meiner Kanzlei in Verona zu vereinbaren.
ERBRECHT
Testamentarische Erbschaft für Deutsche mit Wohnsitz in Italien
Wenn ein deutscher Staatsbürger seinen Wohnsitz in Italien begründet, wird im Falle seines Todes das eventuell verfasste Testament gemäß dem italienischen Erbrecht vollzogen. Wenn jedoch das Erbrecht eines anderen Landes angewendet werden soll, kann dies im Testament selbst festgelegt werden. Laut der EU-Verordnung Nr. 650/12 650/12hat ein in einem Mitgliedstaat erstelltes Dokument in einem anderen Mitgliedstaat die gleiche Wirksamkeit, wenn es um grenzüberschreitende Erbschaften geht.
Es ist daher wichtig, sich an einen italienischen Anwalt für eine rechtliche Beratung in diesem Bereich zu wenden, wenn man ein Testament verfassen möchte, das nicht nur den eigenen letzten Willen widerspiegelt, sondern auch nicht ungültig oder anfechtbar ist. Und im Falle von Unsicherheiten bezüglich der Anwendung des deutschen oder des italienischen Rechts gibt es einige Unterschiede (beispielsweise der Unterschied bei den Mindestquoten für bestimmte Erben, die Möglichkeit oder Unmöglichkeit, ein gemeinsames Testament zu verfassen, wie das Berliner Testament, die Modalitäten der Annahme oder der Ausschlagung der Erbschaft und viele weitere Aspekte). Daher ist es ratsam, im Einzelfall zu prüfen, welches Recht anwendbar und vorteilhaft ist.
Darüber hinaus ist es wichtig, auch die Verwaltung der Kommunikation und der Formalitäten mit den italienischen und ausländischen Behörden zu übernehmen, um sicherzustellen, dass die Erben ohne Komplikationen das erhalten, was ihnen zusteht. Dieser Prozess umfasst die Unterstützung bei der Vorbereitung und Einreichung aller erforderlichen Unterlagen, die Zusammenarbeit mit ortsansässigen Notaren, die außergerichtliche Lösung etwaiger Streitigkeiten zwischen den Erben und, falls erforderlich, auch die Vertretung vor dem Gericht.
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