Die Erbschaft von Immobilien in Italien stellt für deutsche Staatsangehörige komplexe Herausforderungen dar. Unterschiedliche gesetzliche Regelungen und steuerliche Anforderungen können leicht zu Unsicherheiten führen. In diesem Artikel beleuchten wir die zentralen Aspekte der Erbschaft in Italien und gehen auf die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem italienischen Recht ein. Ziel ist es, potenzielle Fallstricke aufzuzeigen und der Bedarf einer professionellen Rechtsberatung zu verdeutlichen.
Erbschaftsrecht in Italien vs. Deutschland
Rechtliche Grundlagen der Erbschaft
Das italienische Erbschaftsrecht unterscheidet sich in mehreren Punkten erheblich vom deutschen. Während das deutsche Recht oft klare Vorgaben zu Pflichtteilsansprüchen und Erbquoten macht, ist das italienische System flexibler, birgt jedoch mehr Unsicherheiten für Erben.
- Anwendbares Recht: Gemäß der EU-Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) richtet sich das Erbrecht grundsätzlich nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort des Erblassers. Dies kann für deutsche Staatsbürger in Italien bedeuten, dass italienisches Recht zur Anwendung kommt, sofern nicht durch ein Testament eine andere Rechtswahl getroffen wurde.
- Pflichtteilsrecht: In Deutschland hat der von Erbschaft ausgeschlossene oder der finanziell benachteiligten Erbe einen schuldrechtlichen Anspruch auf einen Pflichtteil ein unveräußerlicher Anspruch bestimmter Erben. In Italien hingegen gibt es zwar ein ähnliches Konzept, die Berechnung und Durchsetzung unterscheiden sich jedoch erheblich.
Testament und Erbfolge
- Berliner Testament: Ein gemeinschaftliches Testament, wie es in Deutschland oft genutzt wird, ist im italienischen Rechtssystem nicht zulässig. Stattdessen müssen separate Testamente erstellt werden.
- Gesetzliche Erbfolge: Ohne ein gültiges Testament greift die gesetzliche Erbfolge, die in Italien andere Kriterien setzt als in Deutschland. Ehepartner und Nachkommen sind auch hier bevorzugt, doch die Verteilung der Erbteile variiert.
Steuerliche Pflichten bei der Immobilienerbschaft in Italien
Erbschaftssteuer in Italien
Die Erbschaftssteuer (Imposta sulle Successioni) in Italien unterscheidet sich in ihrer Berechnung und ihren Sätzen erheblich von der deutschen Erbschaftssteuer:
- Für andere Verwandte und Dritte gelten höhere Steuersätze bis zu 8% und keine oder sehr geringe Freibeträge.
- Ehepartner und direkte Nachkommen profitieren von einem Freibetrag von €1.000.000,00 und einem Steuersatz von 4% auf den darüber hinausgehenden Betrag.
- Für Geschwister gilt ein Freibetrag von €100.000,00 und ein Steuersatz von 6%.
Bewertung der Immobilie
Die Bewertung von Immobilien in Italien erfolgt über den sogenannten Katasterwert (Valore Catastale). Dieser Wert wird auf Grundlage des Katasterertrags (Rendita Catastale) berechnet und liegt in der Regel deutlich unter dem Marktwert der Immobilie. Für die Erbschaftssteuer ist dieser Wert entscheidend, was zu steuerlichen Vorteilen führen kann. Allerdings ist Vorsicht geboten: Bei der Abgabe der Erbschaftserklärung (Dichiarazione di Successione) kann es erforderlich sein, zusätzliche Gutachten oder Nachweise vorzulegen, um den Katasterwert zu rechtfertigen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Unterscheidung zwischen Hauptwohnsitz und Ferienimmobilie, was dies die steuerliche Belastung beeinflusst. Eine professionelle Beratung ist daher unerlässlich, um mögliche Streitigkeiten mit den Finanzbehörden zu vermeiden.
Doppelbesteuerung vermeiden
Da sowohl Deutschland als auch Italien Erbschaftssteuern erheben, besteht die Gefahr einer Doppelbesteuerung. Um dies zu verhindern, wurde ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den beiden Ländern geschlossen. Dieses regelt, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie die Steuern angerechnet werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die in Italien gezahlte Erbschaftssteuer auf die in Deutschland fällige Steuer angerechnet werden kann, sofern beide Staaten zur Besteuerung berechtigt sind. Dennoch gibt es Unterschiede in den Freibeträgen und Steuersätzen, die eine genaue Prüfung erfordern. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen korrekt eingereicht werden, um unnötige Doppelbelastungen zu vermeiden und das Verfahren effizient abzuwickeln.
Praktische Schritte zur Abwicklung einer Immobilienerbschaft in Italien
Behördliche Formalitäten
Nach dem Tod des Erblassers müssen die Erben verschiedene Behördengänge erledigen:
- Eröffnung des Testaments: Falls ein Testament vorhanden ist, muss es durch einen italienischen Notar eröffnet werden.
- Erbschaftserklärung (Dichiarazione di Successione): Innerhalb von 12 Monaten nach dem Tod ist eine Erbschaftserklärung beim zuständigen Finanzamt einzureichen.
- Umschreibung der Immobilie: Die Übertragung des Eigentums erfolgt über die Katasterbehörden und muss notariell beglaubigt werden.
Verwaltung der Immobilie
Die Verwaltung einer geerbten Immobilie in Italien kann komplex sein, insbesondere wenn die Erben im Ausland leben. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören die Überprüfung und Begleichung ausstehender Grundsteuern, die Organisation notwendiger Renovierungsarbeiten und die Entscheidung, ob die Immobilie vermietet oder verkauft werden soll. Zusätzlich müssen Verträge mit Dienstleistern wie Versorgungsunternehmen oder Hausverwaltungen neu abgeschlossen oder angepasst werden. Für die laufende Verwaltung ist es ratsam, einen lokalen Verwalter oder Rechtsanwalt zu beauftragen, der mit den italienischen Gepflogenheiten vertraut ist. Dies erleichtert die Kommunikation mit den Behörden und stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.
Unterschiede im Verfahrensablauf: Deutschland vs. Italien
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
In Italien müssen Erben die Erbschaft aktiv annehmen oder ausschlagen. Es gibt zwei Möglichkeiten der Annahme: die vorbehaltlose Annahme (accettazione pura e semplice) und die Annahme unter Vorbehalt der Inventaraufnahme (accettazione con beneficio d’inventario). Letztere wird empfohlen, wenn Schulden oder unklare Vermögensverhältnisse des Erblassers vorliegen, da sie die Haftung der Erben auf den Wert des geerbten Vermögens begrenzt. Eine Ausschlagung der Erbschaft (rinuncia all’eredità) ist innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls zu erklären, wenn der Erbe keine Besitzübernahme vorgenommen hat. In Deutschland hingegen erfolgt die Annahme der Erbschaft automatisch, es sei denn, der Erbe lehnt sie aktiv ab. Diese Unterschiede machen eine fundierte Beratung notwendig, um rechtliche Risiken zu vermeiden.
Streitigkeiten unter Erben
Erbstreitigkeiten sind in grenzüberschreitenden Fällen häufig. In Italien ist es üblich, solche Konflikte durch außergerichtliche Verhandlungen zu lösen. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann hier als Vermittler fungieren und dabei helfen, faire Lösungen zu finden. Typische Streitpunkte betreffen die Verteilung von Immobilien, die Bewertung des Nachlasses oder die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen. Im Gegensatz dazu werden in Deutschland viele Erbstreitigkeiten gerichtlich geklärt. Ein weiterer Unterschied liegt in der Verfahrensdauer: Italienische Gerichtsverfahren können erheblich länger dauern, was die Bedeutung einer schnellen und einvernehmlichen Lösung unterstreicht. Auch in dieser Phase kann eine professionelle Beratung dazu beitragen, Zeit und Kosten zu sparen und die familiären Beziehungen zu wahren.
Es ist zu beachten, dass in Italien jetzt vor der Klage ein Verfahren vor einer Mediationseinrichtung notwendig ist.
Die Erbschaft von Immobilien in Italien bringt zahlreiche steuerliche und rechtliche Herausforderungen mit sich. Eine professionelle Beratung durch einen auf internationales Erbrecht spezialisierten Anwalt ist unverzichtbar, um Fehler und Unklarheiten zu vermeiden. Herr Nicola Ottaviani und sein Team in Verona bieten umfassende Unterstützung, um den gesamten Erbschaftsprozess rechtssicher und effizient zu gestalten.
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