FORDERUNGSBEITREIBUNG ITALIEN FÜR UNTERNEHMEN

FORDERUNGSEINTREIBUNG

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Forderungsbeitreibung gegenüber italienischen Unternehmen

Immer häufiger kommt es in dieser zunehmend vernetzten Welt vor, dass bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Unternehmen oder dem Verkauf von Produkten und Waren an Dritte im Ausland Zahlungsverzögerungen auftreten. Wenn dies geschieht, ist es wichtig, unverzüglich mit der Forderungsbeitreibung zu beginnen. Insbesondere wenn die beteiligten Unternehmen aus verschiedenen Ländern stammen und die Schuldner ihren rechtlichen Sitz in Italien haben, zeigt die Erfahrung, wie entscheidend es ist, sofort mit einem Anwalt, der in dem Land des Schuldners tätig ist, zu handeln.

Jede Forderung muss aufgrund ihrer Besonderheiten zunächst bewertet werden, und es können verschiedene rechtliche Mittel genutzt werden, die das italienische Rechtssystem zur Verfügung stellt, bis hin zur zwangsweisen Forderungsbeitreibung durch Vollstreckung, falls die anderen Optionen scheitern. Während meiner rechtlichen Beratung kümmere ich mich um jedes Detail mit höchster Präzision.

Das Hauptinstrument, um in Italien schnell einen Vollstreckungstitel zu erlangen, ist der italienische Mahnbescheid: Es ist jedoch wichtig, diesen von dem deutschen Mahnbescheid zu unterscheiden. Im ersten Fall muss dem Richter ein schriftlicher Nachweis der Forderung vorgelegt werden, und die einzige Möglichkeit für den Schuldner, sich zu wehren, ist, eine echte Klage gegen den Mahnbescheid einzureichen. In Deutschland hingegen reicht es aus, zum Gericht zu gehen und zu beantragen, dass ein Mahnbescheid ohne Nachweis der Forderung erlassen wird. Aufgrund dieser freieren Form genügt es, den Mahnbescheid durch einen einfachen Brief zu widersprechen. Erst dann wird in das streitige Verfahren eingetreten und es beginnt ein klassisches Zivilverfahren im Strengbeweis.

Jeder Fall muss daher im Detail analysiert werden, um die am besten geeignete Strategie zu ermitteln und die Risiken im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Streitigkeiten zu minimieren, indem auf das italienische oder deutsche Forderungsbeitreibungsverfahren zurückgegriffen wird.

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Verteidigung gegen Forderungsbeitreibungsmaßnahmen in Italien

Wie bereits erwähnt, unterscheidet sich die italienische Gesetzgebung zur Forderungsbeitreibung erheblich von der deutschen. Daher ist es für deutsche Unternehmer, die sich gegen einen in Italien erlassenen Mahnbescheid wehren möchten, ratsam, sich sofort an einen Fachmann zu wenden, sobald sie ein italienisches Gerichtsdokument, insbesondere einen Mahnbescheid, erhalten. Die Frist, um sich zu wehren, ist kurz, und es ist erforderlich, die Verteidigung so schnell wie möglich vorzubereiten.

Falls möglich, wird versucht, eine Einigung zu erzielen, auch im Rahmen einer obligatorischen Mediation. Sollte es nicht möglich sein, eine vorteilhafte Lösung für den Kunden zu finden, wird dieser bestmöglich vor Gericht verteidigt.

Wenn Sie in Deutschland oder im Ausland ansässig sind und eine rechtliche Beratung benötigen, können Sie das Kontaktformular am Ende der Seite ausfüllen oder eine E-Mail an segreteria@studioottaviani.eu senden. Sie erhalten so schnell wie möglich eine Antwort, um eine telefonische, virtuelle oder persönliche Beratung in meiner Kanzlei in Verona zu vereinbaren.

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